Gutachten, Fortbestehens­­prognose und Fortführungs­­prognose

Gutachten und gutachter­liche Stellung­nahmen als Instrumente in Krisen­szenarien im Mittel­stand

Immer wieder kann ein Unternehmen in die Situation kommen, seine Leistungs­fähigkeit in Gänze oder nur die bestimmter Teil­bereiche auf den externen Prüf­stand stellen zu müssen, mitunter auch stellen zu wollen.

In der unternehmerischen Krise sind es die klassischen Instrumente der Sanierungs­gutachten, meist in Form eines sogenannten IDW S 6 Gutachtens bzw. in Anlehnung an diese Vorgabe des Fach­ausschusses Sanierung und Insolvenz (FAS) des Institutes der Wirtschafts­prüfer in Deutschland e.V. (IDW). Im Fokus dieses Gutachtens steht die Fortführungs­fähigkeit und die Wettbewerbs­fähigkeit des jeweiligen Unternehmens.

Ebenfalls relevant ist die gutachterliche Auseinander­setzung im Rahmen einer Fortführungs­prognose oder auch einer Fortbestehens­prognose, die im Rahmen der Kommunikation mit den Finanzierungs­partnern benötigt werden.

Die gutachterlichen Instrumente der Sanierung zur Prüfung der zukunftsfähigkeit eines Unternehmens

Auch als vertrauens­bildende Maßnahme für Kapital­geber und Investoren geeignet

Kommt eine Kapitalgesellschaft in die Krise, hat die Geschäftsführung zu prüfen, ob sie einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenz­verfahrens stellen muss. Diese Fragen sollen diese gutachter­lichen Instrumente der Sanierung beantworten. Nicht selten wird eine solche Erstellung durch die Haus­banken initiiert, da es für sie bei einer positiven Prognose für das Unternehmen die einzige Basis sein kann, mit frischen finanziellen Mitteln zu helfen, die unternehmerische Krise zu über­winden.

Es kann aber auch zu Situationen im Unternehmen kommen, bei denen noch gar nicht die eigentliche Krise im Blick­punkt steht, sondern vielmehr ein erhöhter Kommunikations­­bedarf, beispielsweise gegenüber den Haus­banken vorherrscht. Meist geht es darum, Zahlen­werke oder auch fundamentale und sprung­fixe Investitions­­entscheidungen einmal extern beleuchten zu lassen. Dabei handelt es sich meist um vertrauens­bildende Maßnahmen, die ein Unternehmen durchaus bei sich stellenden Diskussions­situation ergreifen kann, um (vermeintliche) Informations­defizite auszuräumen oder Sach­verhalte aufzuklären.

Veranlassung für ein Unternehmen kann aber auch sein, die Finanzierungs­partner von einer unternehmerischen Entscheidung zu überzeugen. Hierfür gibt es grundsätzlich keine standardisierte Vorgaben in den Formen, wie sie die Sanierung vorsieht. In der Regel geht es hierbei um eine konkrete Aufgaben­stellung, die seitens des Unternehmens formuliert und dann einer Validitäts­prüfung unterworfen wird.

Die Expertise der FinFutura bei Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen

Die FinFutura erstellte derartige gutachter­liche Berichte, Stellungnahmen und Gutachten für zumeist mittelständische Unternehmen – neutral, banken­unabhängig, kompetent, erfahren und zuverlässig.

Für entsprechende Referenzen verweisen wir auf die Zusammenstellung unter dem Menüpunkt „Referenzen“.

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