Gutachten, Fortbestehensprognose und Fortführungsprognose
Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen als Instrumente in Krisenszenarien im Mittelstand
Immer wieder kann ein Unternehmen in die Situation kommen, seine Leistungsfähigkeit in Gänze oder nur die bestimmter Teilbereiche auf den externen Prüfstand stellen zu müssen, mitunter auch stellen zu wollen.
In der unternehmerischen Krise sind es die klassischen Instrumente der Sanierungsgutachten, meist in Form eines sogenannten IDW S 6 Gutachtens bzw. in Anlehnung an diese Vorgabe des Fachausschusses Sanierung und Insolvenz (FAS) des Institutes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW). Im Fokus dieses Gutachtens steht die Fortführungsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit des jeweiligen Unternehmens.
Ebenfalls relevant ist die gutachterliche Auseinandersetzung im Rahmen einer Fortführungsprognose oder auch einer Fortbestehensprognose, die im Rahmen der Kommunikation mit den Finanzierungspartnern benötigt werden.
Die gutachterlichen Instrumente der Sanierung zur Prüfung der zukunftsfähigkeit eines Unternehmens
Auch als vertrauensbildende Maßnahme für Kapitalgeber und Investoren geeignet
Kommt eine Kapitalgesellschaft in die Krise, hat die Geschäftsführung zu prüfen, ob sie einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen muss. Diese Fragen sollen diese gutachterlichen Instrumente der Sanierung beantworten. Nicht selten wird eine solche Erstellung durch die Hausbanken initiiert, da es für sie bei einer positiven Prognose für das Unternehmen die einzige Basis sein kann, mit frischen finanziellen Mitteln zu helfen, die unternehmerische Krise zu überwinden.
Es kann aber auch zu Situationen im Unternehmen kommen, bei denen noch gar nicht die eigentliche Krise im Blickpunkt steht, sondern vielmehr ein erhöhter Kommunikationsbedarf, beispielsweise gegenüber den Hausbanken vorherrscht. Meist geht es darum, Zahlenwerke oder auch fundamentale und sprungfixe Investitionsentscheidungen einmal extern beleuchten zu lassen. Dabei handelt es sich meist um vertrauensbildende Maßnahmen, die ein Unternehmen durchaus bei sich stellenden Diskussionssituation ergreifen kann, um (vermeintliche) Informationsdefizite auszuräumen oder Sachverhalte aufzuklären.
Veranlassung für ein Unternehmen kann aber auch sein, die Finanzierungspartner von einer unternehmerischen Entscheidung zu überzeugen. Hierfür gibt es grundsätzlich keine standardisierte Vorgaben in den Formen, wie sie die Sanierung vorsieht. In der Regel geht es hierbei um eine konkrete Aufgabenstellung, die seitens des Unternehmens formuliert und dann einer Validitätsprüfung unterworfen wird.
Die Expertise der FinFutura bei Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen
Die FinFutura erstellte derartige gutachterliche Berichte, Stellungnahmen und Gutachten für zumeist mittelständische Unternehmen – neutral, bankenunabhängig, kompetent, erfahren und zuverlässig.
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